Die Bürger einer Stadt sind der in ihrer Stadt begangenen Verbrechen nicht schuldig; aber sie sind schuldig als Teilnehmer am Schicksal der [Menschheit] als Ganzes und am Schicksal ihrer Stadt im Besonderen; denn ihre Taten, in denen Freiheit und Schicksal vereint waren, haben zu dem Schicksal beigetragen, an dem sie teilhaben. Sie sind nicht schuldig, die Verbrechen begangen zu haben, die ihrer Gruppe vorgeworfen werden, sondern weil sie zum Schicksal dieser Verbrechen beigetragen haben.