In dem seltenen Fall, dass der Oberste Gerichtshof sich weigert, mitzumachen, gibt es immer eine vollkommen legale, außerkonstitutionelle, quasi-legislative, quasi-exekutive, quasi-richterliche, „unabhängige“ Regulierungskommission oder Exekutivbehörde, die es zu töten gilt Verfassungsschutz ausschalten oder außer Kraft setzen.