Wenn ein Häuptling oder ein Mann sein Haus, seinen Garten und sein Feld verlässt und es verpachtet und jemand anderes sein Haus, seinen Garten und sein Feld in Besitz nimmt und es drei Jahre lang nutzt; Wenn der erste Besitzer zurückkehrt und sein Haus, seinen Garten und sein Feld beansprucht, soll es ihm nicht gegeben werden, sondern derjenige, der es in Besitz genommen und genutzt hat, soll es weiterhin nutzen.