Das Einbürgerungsgesetz von 1790, drei Jahre nach der Verfassung, besagte, dass die Kinder von Bürgern als natürlich geborene Bürger gelten sollten. Das war im Jahr 1790. Fünf Jahre später, im Jahr 1795, änderten sie das Einbürgerungsgesetz von 1795 und sagten, dass die Kinder von Bürgern, wo auch immer sie geboren wurden, Staatsbürger sind. Der Ausdruck „natürlich geborene Bürger“ wurde bei der Änderung des Gesetzes ausgeschlossen!