Der IRS hat am 25. März 2014 Leitlinien für virtuelle Währungen herausgegeben, die besagten, dass virtuelle Währungen, einschließlich Bitcoin, für Zwecke der Bundessteuer als Eigentum zu behandeln sind. Dies erfordert die Erfassung und Meldung von Kapitalgewinnen aus virtuellen Währungen. Die Bitcoin Foundation sagt, dass dies zu einer unrealistischen Berichterstattung führen könnte.