Unter Behinderung versteht man grundsätzlich, ob Sie die Rechtspflege korrupt beeinflussen, behindern oder erschweren. Sagen Sie einem Polizeichef, er solle, wissen Sie, von meinem Freund Abstand nehmen – oder ich hoffe, dass Sie von meinem Freund Abstand nehmen, und wenn er es nicht tut, feuern Sie ihn, das ist offensichtlich nicht – das heißt – das Verhalten der Behinderung. Die Frage, ob Sie den Präsidenten strafrechtlich verfolgen können oder nicht, ist offen.