Im eigentlichen verfassungsrechtlichen Sinn bezeichnet der Begriff „Miliz“ alle arbeitsfähigen Menschen, die ausgebildet und diszipliniert werden können, um bei einem Angriff zur Verteidigung der Gemeinschaft zu agieren. Da es jede arbeitsfähige Person umfasst, bezieht es sich nicht auf diejenigen – wie die Polizei, das Militär oder sogar die Nationalgarde –, die offiziell die offiziellen Verteidigungskräfte der Nation bilden. Jeder Bürger, der im Notfall handlungsfähig und willens ist, wird zum potenziellen Verteidiger gegen Angriffe, die sich gegen die breite Bevölkerung richten.