Die Funktion staatlicher Zwänge besteht darin, den individuellen Zwang außer Kraft zu setzen, und natürlich auch den Zwang, der von einer Personenvereinigung innerhalb des Staates ausgeübt wird. Auf diese Weise wahrt sie die Meinungsfreiheit, die Sicherheit der Person und des Eigentums, die echte Vertragsfreiheit, die Rechte auf öffentliche Versammlungen und Vereinigungen und schließlich ihre eigene Macht, gemeinsame Ziele zu verwirklichen, die nicht durch die Widerspenstigkeit einzelner Mitglieder beeinträchtigt werden.