Der erste Verfassungszusatz garantiert die Freiheit der menschlichen Meinungsäußerung, um in unserer Nation das zu bewahren, was Richter Holmes als „freien Handel mit Ideen“ bezeichnete. Zu diesem Zweck schützt die Verfassung mehr als nur die Freiheit eines Menschen, zu sagen, zu schreiben oder zu veröffentlichen, was er will. Es gewährleistet auch die Freiheit eines jeden Menschen, selbst zu entscheiden, was er lesen und was er hören möchte. Kurz gesagt, die Verfassung garantiert eine Gesellschaft der freien Wahl.