Erstens sollte die Verfassung einen echten Schutz vor einer ausgewählten Miliz gewährleisten, indem sie vorsieht, dass die Miliz immer gut organisiert, bewaffnet und diszipliniert bleibt und, entsprechend der Vergangenheit und den allgemeinen Gepflogenheiten in den Staaten, alle fähigen Männer umfasst von tragenden Waffen; und dass alle Vorschriften vermieden werden sollten, die darauf abzielen, diese allgemeine Miliz nutzlos und wehrlos zu machen, indem ausgewählte Milizkorps oder getrennte Gruppen von Militärangehörigen aufgestellt werden, die keine dauerhaften Interessen und Bindungen an die Gemeinschaft haben.