Die Aufhebung durch ein höheres Gericht ist kein Beweis dafür, dass dadurch der Gerechtigkeit besser Genüge getan wird. Es besteht kein Zweifel, dass, wenn es einen Obersten Gerichtshof gäbe, auch ein erheblicher Teil unserer Aufhebungen staatlicher Gerichte rückgängig gemacht würde. Wir sind nicht endgültig, weil wir unfehlbar sind, sondern wir sind nur deshalb unfehlbar, weil wir endgültig sind.