Kant glaubt nicht, dass etwas Falsches daran ist, aus Mitgefühl Nutzen zu ziehen. Er glaubt, dass wir die Pflicht haben, Mitgefühl zu entwickeln, indem wir an den Situationen anderer teilhaben und uns ein Verständnis für sie aneignen. Er glaubt, dass wir auch die Pflicht haben, uns zu einer Person zu machen, für die die Erkenntnis, dass etwas unsere Pflicht ist, ein ausreichender Anreiz wäre, es zu tun (wenn uns keine anderen Anreize zur Verfügung stünden). Das meint er mit „der Pflicht, aus dem Motiv der Pflicht heraus zu handeln“.