Es ist oft schwierig, Einstimmigkeit über die Grenzen der Gesetzgebungsbefugnis zu erreichen, aber das ist viel einfacher, als zu entscheiden, inwieweit eine bestimmte Anpassung von dem abweicht, was die Richter für tolerierbar halten. Die Erfahrung hat in solchen Fragen immer wieder gezeigt, wie schwierig es ist, Einstimmigkeit zu erreichen. Das ist katastrophal, weil Uneinigkeit die Wirkung der monolithischen Solidarität zunichte macht, von der die Autorität einer Richterbank so weitgehend abhängt.