Geschützt wird nicht das Eigentumsrecht, sondern das Recht auf Eigentum. Eigentum an sich hat keine Rechte; Aber das Individuum – der Mensch – hat drei große Rechte, die gleichermaßen vor willkürlichen Eingriffen heilig sind: das Recht auf sein Leben, das Recht auf seine Freiheit, das Recht auf sein Eigentum. Die drei Rechte sind so miteinander verbunden, dass sie im Wesentlichen ein einziges Recht bilden. Einem Menschen sein Leben zu geben, ihm aber seine Freiheit zu verweigern, bedeutet, ihm alles zu nehmen, was sein Leben lebenswert macht. Ihm seine Freiheit zu geben, ihm aber das Eigentum zu nehmen, das die Frucht und das Zeichen seiner Freiheit ist, bedeutet, ihn immer noch als Sklaven zurückzulassen.