Es ist nicht besser, dass alle Tatverdächtigen sterben, als dass sie fliehen. Wenn der Verdächtige keine unmittelbare Gefahr für den Beamten und keine Gefahr für andere darstellt, rechtfertigt der Schaden, der dadurch entsteht, dass er nicht festgenommen wird, nicht den Einsatz tödlicher Gewalt. Es ist zweifellos unglücklich, wenn ein Verdächtiger, der in Sichtweite ist, entkommt, aber die Tatsache, dass die Polizei etwas zu spät eintrifft oder etwas langsamer unterwegs ist, rechtfertigt nicht immer die Tötung des Verdächtigen.