[D]ie Verankerung verfassungsmäßiger Rechte nimmt zwangsläufig bestimmte politische Entscheidungen vom Tisch ... Zweifellos denken einige, dass der zweite Verfassungszusatz in einer Gesellschaft, in der unser stehendes Heer der Stolz unserer Nation ist und in der gut ausgebildete Polizeikräfte für uns sorgen, überholt ist die persönliche Sicherheit, und wo Waffengewalt ein ernstes Problem darstellt. Das ist vielleicht fraglich, aber was nicht fraglich ist, ist, dass es nicht die Aufgabe dieses Gerichts ist, den zweiten Verfassungszusatz für nichtig zu erklären.