Das Recht, zu heiraten, wen man will, ist ein elementares Menschenrecht ... Selbst politische Rechte, wie das Wahlrecht und fast alle anderen in der Verfassung aufgeführten Rechte, sind den unveräußerlichen Menschenrechten auf „Leben, Freiheit und Streben nach Streben“ untergeordnet des Glücks“, verkündet in der Unabhängigkeitserklärung; und zu dieser Kategorie gehört zweifellos das Recht auf Wohnung und Ehe.