Normalerweise verwende ich die Unterscheidung „positive“ und „negative“ Freiheit nicht, weil Negativ schlecht und Positiv gut klingt, und ich denke nicht, dass die Terminologie uns auf die eine oder andere Weise voreingenommen haben sollte. Daher denke ich, dass der aussagekräftigere Begriff „Freiheitsrechte“ versus „Wohlfahrtsrechte“ lautet. Freiheitsrechte sind also Handlungsfreiheitsrechte, und Wohlfahrtsrechte sind Rechte an Dingen unterschiedlicher Art ... Und Eigentumsrechte sind keine Rechte an Dingen. Ich denke, das ist eines der größten Missverständnisse über Eigentum. Eigentumsrechte sind die Freiheitsrechte innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs.