Jene Rechte also, die Gott und die Natur geschaffen haben und die daher natürliche Rechte genannt werden, wie Leben und Freiheit, bedürfen nicht der Hilfe menschlicher Gesetze, um wirksamer in jeden Menschen investiert zu werden, als sie es sind; Sie erhalten auch keine zusätzliche Stärke, wenn sie durch die Gemeindegesetze für unantastbar erklärt werden. Im Gegenteil, kein menschlicher Gesetzgeber hat die Macht, sie zu kürzen oder zu zerstören, es sei denn, der Eigentümer begeht selbst eine Handlung, die einem Verfall gleichkommt.