Insbesondere wenn die Kriegsmacht dazu aufgerufen wird, Handlungen gegen die Freiheiten von Menschen, ihr Eigentum oder ihre Wirtschaft vorzunehmen, die sich nur indirekt auf die Kriegsführung auswirken und nicht mit der Durchführung des Krieges selbst in Zusammenhang stehen, sollte die Verfassungsgrundlage sorgfältig geprüft werden . ... Ich wäre nicht bereit zu glauben, dass Kriegsbefugnisse auf unbestimmte Zeit verlängert werden können, indem nur ein tatsächlich beendeter Kriegszustand rechtlich am Leben gehalten wird. Ich kann das Argument nicht akzeptieren, dass Kriegsbefugnisse so lange andauern wie die Auswirkungen und Folgen des Krieges, denn wenn ja, sind sie dauerhaft – so dauerhaft wie die Kriegsschulden.