Wir wiederholen und bekräftigen erneut, dass weder ein Staat noch die Bundesregierung eine Person verfassungsmäßig dazu zwingen können, „sich zu einem Glauben oder Unglauben an irgendeine Religion zu bekennen“. Weder können verfassungsmäßig Gesetze erlassen oder Anforderungen auferlegt werden, die allen Religionen im Vergleich zu Ungläubigen zugute kommen, noch können sie Religionen, die auf dem Glauben an die Existenz Gottes basieren, gegenüber Religionen, die auf anderen Glaubensvorstellungen beruhen, helfen.