Im Einklang mit unserer Entschlossenheit, Aggressionen zu unterlassen und unter den Nationen eine Stimmung und Praxis zu schaffen, die dem Frieden förderlicher ist, haben wir 1921 einen Vertrag zur Begrenzung der Seebewaffnung ratifiziert und uns 1927 ernsthaft um eine weitere Ausweitung dieses Prinzips bemüht , und haben die Zustimmung von vierzehn wichtigen Nationen zur Aushandlung eines Vertrags erhalten, der den Rückgriff auf Krieg verurteilt, auf ihn als Instrument der nationalen Politik verzichtet und sich gegenseitig verpflichtet, keine Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten außer mit friedlichen Mitteln zu suchen.